AGB/ASB

ALLGEMEINE SCHULUNGSBEDINGUNGEN (ASB)
Der Firma AKZENT direct Kosmetikvertrieb GmbH

§1 Geltung

    • Die folgenden Allgemeinen Schulungsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Seminare (Schulungen) der AKZENT direct Kosmetikvertrieb GmbH (Veranstalter) in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

§2 Anmeldung und Vertragsschluss

    • (1) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
      • AKZENT direct Kosmetikvertrieb GmbH
      • Haag 26
      • 9064 Pischeldorf
      • vertreten durch den Geschäftsführer: Robert Thum
      • Firmenbuch-Nr.: FN 268407t
      • Gerichtsstand: Klagenfurt
      • Umsatzsteuer-ID: ATU62072189
      • zustande.
      • 2) Die Darstellung der Schulungsangebote auf unserer Webseite, in unseren Katalogen oder sonstigen Drucksachen stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Teilnehmer sich für eine Schulung anzumelden.
      • (3) Der Teilnehmer kann ein verblindes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Schulung mittels ausgefüllten Anmeldeformular, welches persönlich abgegeben; per E-Mail oder per FAX gesendet wird, abgeben.
      • (4) Bei einer Online-Bestellung wird durch klicken des Buttons „Bestellung abschließen“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Schulung erklärt.
      (5) Der Vertrag über eine Schulung zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch eine Bestätigung der              Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Anmeldebestätigung/Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich oder per Mail innerhalb von einer Woche an die angegebene Teilnehmeradresse.

§3 Preise, sonstige Kosten, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

      • (1) Die angegebenen Preise (Schulungsgebühr) sind Nettopreise. Soweit in dem Schulungsangebot keine abweichenden Angaben enthalten sind, enthält die Schulungsgebühr die Berechtigung zur Teilnahme an der Schulung, eine Kopie der Schulungsunterlagen sowie ein Teilnahmezertifikat.
      • (2) Sofern nicht anders angegeben sind die Schulungen exkl. Material. Es wird ausschließlich mit Produkten von NBM by AKZENT direct Kosmetikvertrieb GmbH geschult, welche Sie vorweg telefonisch, per Mail oder über unseren Onlineshop sowie vor Ort käuflich erwerben können.
      • (3) Die Schulungsgebühr ist spätestens 2 Wochen nach Rechnungslegung zu begleichen. Soweit aufgrund einer Vereinbarung (z.B. Ratenzahlungsvereinbarung) zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter in der Rechnung individuelle Zahlungstermine gesetzt worden sind, sind die Zahlungen bis spätestens zu den in der Rechnung ausgewiesenen Terminen fällig. Zahlungen haben ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
      • (4) Neben der Zahlungsart „Rechnung“ steht auch die Zahlungsart „Bankeinzug“ (SEPA-Lastschrift) zur Verfügung. Hierzu ist eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Wir ziehen die jeweiligen Rechnungsbeträge zum Fälligkeitstermin ein.
      (5) Soweit der Teilnehmer vor Schulungsbeginn nicht die vollständige Schulungsgebühr bezahlt hat, ist der Veranstalter berechtigt den Teilnehmer von der Schulungsteilnahme auszuschließen.

§4 Absage oder Verschiebung von Schulungen durch den Veranstalter

      • (1) Die von dem Veranstalter zugesagten Schulungstermine sind verbindlich und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verschoben oder abgesagt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, bei Anmeldung einer nicht kostendeckenden Teilnehmerzahl, dem nicht von dem Veranstalter zu vertretenden Ausfall des Referenten ohne Möglichkeit der Beschaffung eines geeigneten Ersatzreferenten oder bei Vorliegen höherer Gewalt.
      (2) Im Fall von (1) wird der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich informieren. Soweit möglich bietet der Veranstalter dem Teilnehmer die Umbuchung auf die inhaltsgleiche zeitlich nachfolgende Veranstaltung an.

§5 Absage oder Verschiebung von Schulungen durch den Teilnehmer

      • (1) Die von dem Teilnehmer gebuchten Schulungstermine sind verbindlich und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verschoben.
      • (2) Bei Absage durch z.B. Krankheit (Attest muss vorgelegt werden) erfolgt eine Umbuchung zu einem anderen Schulungstermin innerhalb von 3 Monaten
      • 3) Bei einer schriftlichen Stornierung spätestens 3 Monate vor Kursbeginn fällt eine Stornogebühr von 50% der gesamten Schulungsrechnung an.
      (4) Bei einer schriftlichen Stornierung innerhalb von 3 Monate vor Kursbeginn bzw. bei Nichtteilnahme fällt eine Stornogebühr in Höhe von 100% der gesamten Schulungsrechnung an.

§6 Änderungsvorbehalt bei Schulungen

    • Der Veranstalter ist berechtigt, vor und während der Schulung zweckmäßige organisatorische oder inhaltliche Änderungen gegenüber der Schulungsbeschreibung vorzunehmen, soweit die Interessen des Teilnehmers durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt werden oder die Änderungen unzumutbar sind. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, im Falle der nicht zu vertretenden Verhinderung (z.B., wegen Krankheit oder Unfall) Lehrpersonal durch gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

§7 Außerordentliche Kündigung

             Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigen Grund außerordentlich zu kündigen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund             für den Veranstalter liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder eine                             Urheberrechtsverletztung begeht. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Schulungsgebühren                       besteht in diesem Fall nicht.             
    •  

§8 Rücktrittsrecht

    • Der Teilnehmer hat das Recht, von einem Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Rücktritt vom Vertrag muss dabei mittels eindeutiger Erklärung des Teilnehmers erfolgen. 

§9 Haftungsbeschränkung

      • (1) Wir schließen die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, resultieren, Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes betreffen, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
      • (2) Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
      • (3) Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmer wird nicht übernommen.
               (4) Eine Haftung wegen des Nichterscheinens von gebuchten Modellen wird nicht übernommen.

§10 Urheberrechtshinweis

    • Der Veranstalter weist darauf hin, dass ihm sämtliche zeitlich und räumlich unbegrenzten Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Schulung und sämtlichen in der Schulung verwendeten Unterlagen und Inhalten auf Datenträgern zustehen. Die Vervielfältigung einschließlich der Übersetzung und der Nachdruck von sämtlichem Schulungsmaterial sind ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet. Audio und Videomitschnitte von der Schulungsveranstaltung sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt und können zum sofortigen Ausschluss aus der Schulung führen. Soweit solche unrechtmäßig angefertigt wurden, räumt der Teilnehmer dem Veranstalter ein, ausschließliches, räumlich unbegrenztes, dauerhaftes Verwertungsrecht hieran ein. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die auf von ihm veranlasste, nicht autorisierte Weitergabe von Unterlagen oder Datenträgern zumindest mitursächlich zurückgeführt werden kann.

§11 Vertragslaufzeit

    Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Schulungsbestätigung (Auftragsbestätigung) und endet am letzten Veranstaltungstag.

§12 Salvatorische Klausel

    • Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbarsein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Stand der ASB: 12.11.2019